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MEDIENMITTEILUNG

Veränderungen in der Betreuung junger Geflüchteter im Widerspruch zu den Kinderrechten

Die Allianz für die Rechte der Migrantenkinder (ADEM) ist besorgt über die jüngsten Änderungen in der Betreuung unbegleiteter Minderjähriger (MNA) in der Schweiz als Folge des Rückgangs ankommender MNA. Diese Änderungen verletzen die Verpflichtungen der Schweiz aus der UN-Kinderrechtskonvention (KRK).

Die kantonale Situationsanalyse des Internationalen Sozialdienstes Schweiz zeigt, dass die Anstrengungen der Kantone in den Jahren 2015 und 2016 stagnieren oder eingestellt werden. Die Rückschritte in manchen Kantonen führen zu einer MNA-Betreuung, welche den Grundprinzipien der Kinderrechtskonvention widerspricht:

Verschlechterung der Betreuung junger Geflüchteter

Die Schliessung von MNA-Unterkünften in 10 Kantonen führt teilweise zur Unterbringung von Minderjährigen in Asylzentren für Erwachsene. Diese Unterbringungsform wird dem Kindeswohl nicht gerecht. Viele dieser MNA-Unterkünfte wurden erst vor 1-2 Jahren eröffnet. Es kommt also zu häufigen Verschiebungen der MNA von einem Unterbringungsort zum nächsten. Betreuungskontinuität wird verunmöglicht und es kommt zu häufigen Wechsel der Schulen und Freizeitangeboten. Diese Instabilität beeinträchtigt das Kindeswohl stark. Die ADEM kritisiert ausserdem die Beendigung von Initiativen zur Integrationsförderung dieser Jugendlichen, Budgetkürzungen bei der MNA-Unterbringung und den Abbruch der Begleitung von MNA beim Erreichen der Volljährigkeit in einigen Kantonen.

Betreuung bis zur tatsächlichen Selbständigkeit

Die Zahl der ehemaligen MNA, die als Minderjährige eingereist und nun volljährig geworden sind, nimmt stetig zu. Ihr Bedarf an Betreuung und Unterstützung ist gross. In einigen Kantonen werden die Jugendlichen bereits systematisch über die Volljährigkeit begleitet. Die Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen und Sozialdirektoren (SODK) empfiehlt den Kantonen, Strukturen für die sozialpädagogische Begleitung von MNA zu schaffen, die idealerweise bis zum Alter von 25 Jahren oder «bis zum Abschluss der Erstausbildung bzw. bis zum Erreichen der Fähigkeiten, welche für eine selbständige Lebensführung erforderlich sind» (1). In diesem Sinn fordert auch die ADEM Nachbetreuung für ehemalige MNA in allen Kantonen.

Betreuungslücken: Direkte Folgen für die Integration

Die ADEM erinnert an die Verpflichtung der Schweiz, die Kinderrechte für jedes Kind, das sich im Land aufhält, «ohne jede Diskriminierung» (2) und unter Berücksichtigung des Kindeswohls zu respektieren. Der Bund strebt mit der 2019 in Kraft tretenden Integrationsagenda eine nachhaltige Integration junger Geflüchteter in der Schweiz an. Mehr als 60 % der Asylsuchenden sind unter 26 Jahre alt (3), einige davon sind MNA oder ehemalige MNA. Die Gewährleistung einer angemessenen Unterbringung, Unterstützung und Nachbetreuung sind wesentliche Grundvoraussetzungen für ihre erfolgreiche Integration. Mit den jüngsten Änderungen stehen die Kantone daher in völligem Widerspruch zu den Bestrebungen des Bundes. Es ist bedauerlich, dass die Umsetzung der SODK-Empfehlungen gefährdet ist und sich die Situation der Betroffenen gar verschlechtert.

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