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Medizinische Betreuung

Das Recht auf Medizinische Betreuung

"Alle unbegleiteten minderjährigen Kinder und Jugendlichen aus dem Asylbereich unterstehen dem Krankenversicherungsobligatorium und sind für die Krankenpflege zu versichern. Auch ausreisepflichtige MNA sind versicherungspflichtig und haben Anspruch auf die Leistungen des medizinischen Leistungskatalogs der Grundversicherung.

Bei Bedarf sollen auch Angebote von psychologischen und psychiatrischen Fachstellen genutzt werden können. Ein besonderes Augenmerk ist dabei auf fluchtbedingt traumatisierte Kinder und Jugendliche zu legen."

Empfehlungen der Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen und Sozialdirektoren (SODK) zu unbegleiteten minderjährigen Kindern und Jugendlichen aus dem Asylbereich, 2016

Auf europäischer Ebene s. auch die Empfehlungen des „Separated Children in Europe Programme“ (SCEP): Statement of good practice, 2010

Zugang zu gesundheitlicher Versorgung

Die Staaten tragen dafür Sorge, dass junge Asylsuchende oder Sans-Papiers Zugang zu gesundheitlicher Versorgung haben. Dabei müssen sie die besondere Notlage und Hilflosigkeit dieser Kinder berücksichtigen. Sie alle haben die Trennung von ihrer Familie durchmachen müssen und in unterschiedlichem Mass Verlust, Trauma, Zerrüttung und Gewalt erlebt. Ihrer psychischen Gesundheit muss deshalb im Rahmen der medizinischen Betreuung besondere Aufmerksamkeit zuteil werden.

Erhält ein junger Mensch einen Nichteintretensentscheid oder einen negativen Asylentscheid, verzichtet er vielleicht aus Angst vor einer Verhaftung auf eine medizinische Behandlung. Deshalb darf der Gesundheitszustand von unbegleiteten Minderjährigen auf keinen Fall vernachlässigt werden.

Gesundheitsnetz

Gewisse Kantone verfügen über ein Gesundheitsnetz, das jungen Migranten in Not einen besseren Zugang zu gesundheitlicher und seelischer Betreuung gewährleisten soll. Ein solches Netz erlaubt einen vereinfachten Kontakt zu den Gesundheitsfachleuten und garantiert den jungen Menschen eine angemessene Betreuung.