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Schweiz: Tdh verurteilt die Administrativhaft von migrierenden Kinden

In vielen Kantonen werden Migrantenkinder für ihre Ausschaffung inhaftiert, obwohl dies dem Kindswohl widerspricht und in vielen Fällen nicht nötig wäre. Terre des hommes hat eine Bestandesaufnahme der Situation in der Schweiz erstellt, um Licht in ein bisher kaum beachtete Sachlage zu bringen. Wir zeigen ausserdem erprobte Alternativen zur Inhaftierung auf.

Sie sind minderjährig, traumatisiert und häufig allein – Kinder, die in die Schweiz migrieren, brauchen Schutz. Trotzdem finden ihre Rechte in einigen Kantonen wenig Gehör. Sie werden vor allem als Migranten wahrgenommen und nicht als Kinder – ihr bestes Interesse kommt so – fälschlicherweise – erst an zweiter Stelle, vorallem, wenn es um Fragen der Ausschaffungshaft geht. Dies zeigt unsere Bestandsaufnahme der Situation.

Eine Inhaftierung auch für kurze Zeit kann gravierende Folgen für das Wohl dieser Kinder haben. Die meisten davon sind psychischer Natur. Bestehende Traumas, die die Kinder auf der Flucht oder in ihren Heimatländern erlebt haben, werden verschlimmert. Sie leiden unter Schlaflosigkeit, Depression und Angstzuständen, welche zu sozialer Isolierung und in Extremfällen bis hin zu Suizidversuchen führen.

Die Umsetzung der Bundesgesetze, welche eine Inhaftierung von migrierenden Kindern zwischen 15 und 18 Jahren erlaubt, variiert von Kanton zu Kanton. Die Zuteilung der Kinder auf die Kantone erfolgt per Zufall. In einigen Kantonen wurde im Studienzeitraum nach wie vor auch die Inhaftierung von unter 15-jährigen, mit oder ohne ihre Eltern, praktiziert, trotz gesetzlichem Verbot. Nur zwei Kantone (GE und NE) haben die Inhaftierung aller Kinder gesetzlich verboten. In sechs weiteren wird sie in der Praxis nicht umgesetzt (JU, VD, BL, AI, AR, NW). Verlässliche statistische Daten des Bundes wie viele Kinder gesamtschweizerisch betroffen sind, fehlen jedoch, was eine genaue Analyse und praktikable Lösungen verunmöglicht.

Der Bericht von Terre des hommes verurteilt diese Situation und zeigt daher Alternativen zur Inhaftierung für diese Kinder auf. „Wichtig ist, dass immer mit den am wenigsten invasiven Massnahmen begonnen wird. Familien müssen oft nicht in Haft genommen werden, sondern könnten unter gewissen Auflagen in ihrer gewohnten Wohnumgebung oder in Aufnahmezentren bleiben, bis sie abgeholt werden. Es gibt genug Fälle und einige Kantone, die zeigen, dass das gut funktioniert“, erklärt Tdh-Studienleiterin Valentina Darbellay.

Laden Sie den Bericht „Bestandesaufnahme zur Administrativhaft von minderjährigen MigrantInnen in der Schweiz“ herunter.

Bildnachweis: © Tdh/Ollivier Girard