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Mein Asylantrag

Jedes Kind und jeder Erwachsene, der in seinem Herkunftsland bedroht oder verfolgt wird, kann um Asyl ansuchen. Im Internationalen Recht definierte Kriterien bestimmen dann, wer wirklich Anspruch auf internationalen Schutz hat.

Wenn du einen Asylantrag stellst, musst du mehrere administrative Schritte durchlaufen. Du hast Anspruch darauf, bei diesem Verfahren von einem Erwachsenen - deiner Vertrauensperson oder deinem Beistand - unterstützt zu werden, der die Gesetze kennt. In der Schweiz verläuft das Asylverfahren wie folgt:

  • Asylantrag: Du kannst deinen Asylantrag bei deiner Ankunft mündlich oder schriftlich stellen, an der Grenze, am Flughafen oder direkt in einem Empfangs- und Verfahrenszentrum (EVZ), wo Asylsuchende bei ihrer Einreise untergebracht werden.
  • Erste Anhörung: Du wirst ein erstes Mal über deinen Reiseweg und die Gründe deines Asylantrags befragt werden.
  • Kantonszuweisung: Anschliessend wirst du einem Kanton zugewiesen, in dem du während des Asylverfahrens wohnen wirst.
  • Anhörung zur Asylbegründung: Das Staatssekretariat für Migration SEM wird dich über die Gründe befragen, die dich dazu bewogen haben, dein Land zu verlassen und in der Schweiz Schutz zu suchen.
  • Asylentscheid: Das SEM wird deinen Antrag prüfen. Die Schweiz wird dir dann Asyl gewähren oder dein Antrag abweisen.

Diese Etappen können viel Zeit in Anspruch nehmen. Bis du deinen Asylentscheid erhältst, wirst du

  • in dem dir zugewiesenen Schweizer Kanton wohnen, an einem Ort, wo deine besonderen Bedürfnisse berücksichtigt werden
  • von einem Beistand begleitet werden, der für dich verantwortlich sein wird und dich beraten wird
  • die Gelegenheit haben, einen Sprachkurs zu besuchen, wenn die Sprache deines Wohnkantons nicht deine Muttersprache ist
  • zur Schule gehen können, wenn du das entsprechende Alter hast

Für minderjährige Opfer des Menschenhandels, d.h. Kinder und Jugendliche, die für Menschen arbeiten müssen, von denen sie ausgenutzt werden, kommt ein besonderes Verfahren zur Anwendung. Mehr darüber erfährst du im Kapitel „Minderjährige Opfer des Menschenhandels“.