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18 Jahre alt - und nun?

Die meisten Jugendlichen, die unbegleitet in der Schweiz ankommen, sind zwischen 15 und 18 Jahre alt. Viele junge Migranten machen ihre ersten Schritte als "Erwachsene" - eine wichtige Etappe im Leben.

18 Jahre alt!                      

In der Schweiz erreicht man die Volljährigkeit mit 18 Jahren. Ab diesem Alter gilt man laut Gesetz als erwachsene Person.

Der Übergang zum Erwachsenensein ist ein wichtiger Schritt im Leben eines jungen Menschen und bringt neue Rechte und Pflichten mit sich.

Was wird anders?

Sobald du die Volljährigkeit erreichst, gewährt dir das Gesetz im Prinzip keine spezifischen Schutzmassnahmen für Minderjährige mehr. Einige Kantone bieten jungen Erwachsenen aber auch weiterhin Unterstützung an, um ihnen einen allzu abrupten Übergang vom Kind zum Erwachsenen zu vermeiden.

Vielleicht wird es für dich schwieriger werden, Betreuung zu erhalten oder zur Schule zu gehen. Damit du deine Zukunft bestmöglich vorbereiten kannst, ist es wichtig, dass du mit deinem Beistand darüber diskutierst, was sich mit deiner Volljährigkeit alles verändert. Dein Beistand wird dich über die Änderungen in deinem Wohnkanton informieren.