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Kommuniqué der ADEM, 18.08.2016

Die Mitglieder der ADEM (1) möchten ihr Besorgnis über die Situation der MigrantInnen in der Region Chiasso (Schweiz) und Como (Italien), allen voran über die Situation der speziell verletzlichen Gruppe der unbegleiteten Kindern zum Ausdruck bringen. Die kürzlich erfolgten Rückweisungen nach Italien durch die Schweizer Behörden ohne eine vorherige Abklärung der Bedürfnisse dieser Minderjährigen stellt eine Verletzung der Verpflichtungen im Rahmen der Kinderrechte dar, die die Schweiz durch die Ratifizierung der KRK (2) eingegangen sind.

Die aktuelle Situation zeigt leider, dass diese Kinder oft zuerst als Migranten wahrgenommen und ihnen dadurch ihre legitimen Rechte verwehrt werden und sie nicht die speziellen Schutzmassnahmen für Minderjährige in Anspruch nehmen können. Diese Behandlung verstosst gegen fundamentale Prinzipien und gegen alle diesbezüglichen Konventionen.

Die ADEM bedauert allen voran die vorherrschende Verwirrung, das Risiko der Willkür bei den getroffenen Entscheidungen, das Fehlen von Strukturen und Mitteln, den Mangel an geschultem Personal, um die Interessen dieser Kinder zu schützen, wie auch die fehlende transnationale Koordination zwischen den AkteurInnen verantwortlich für die Betreuung dieser Kinder. Durch die geringe adäquate Unterstützung zu Gunsten dieser Kinder droht eine noch grössere Verletzlichkeit, ein grösseres Risiko der Ausbeutung und sie regt dazu an, dass diese Kinder gefährlichere Wege einschlagen, um an ihr Bestimmungsort zu gelangen.

Die ADEM möchte ein paar fundamentale Prinzipien (3) bezüglich der Betreuung von Kindern in Migrations- und Fluchtsituationen in Erinnerung rufen, die einher gehen mit der KRK, die von der Schweiz und Italien ratifiziert wurden und somit in beiden Ländern zur Anwendung kommen:

- Kinder in Migrations- und Fluchtsituationen müssen zuallererst als Kinder betrachtet werden. Alle Handlungen, inklusive die getroffenen Massnahmen durch Behörden, müssen sich zuerst nach dem übergeordneten Kindesinteresse richten.

- Die Systeme des Kindesschutzes müssen alle Kinder ohne Diskrimination schützen, inklusive die Kinder in Migrations- und Fluchtsituationen. Es ist die Pflicht der Staaten, den konstanten Schutz derjenigen Kindern zu wahren, die sich in den Grenzregionen bewegen.

- Die Massnahmen der Migrationskontrolle dürfen sich nicht gegen die fundamentalen Rechte der Kinder richten. Die Staaten haben die Pflicht, eine umfassende Bedarfserhebung dieser Kinder vorzunehmen, die Auswirkungen ihrer Gesetze und ihrer Politik auf Kinder in Migrations- und Fluchtsituationen zu evaluieren um zu verhindern, dass diese keine nachteiligen Auswirkungen auf diese Kinder haben.

Die beiden Staaten werden ersucht,

a) jeder und jedem unbegleiteten Minderjährigen – sobald als solche oder solcher identifiziert – eine Beiständin oder einen Beistand zur Verfügung zu stellen, die der der dafür sorgt, dass das Kindesinteresse bei sämtlichen Entscheidungen im Hinblick auf den weiterfolgenden Weg gewahrt bleibt.

b) die Dublin III-Verordnungen anzuwenden, um Familienzusammenführungen in Europa zu erleichtern –und dies so schnell wie möglich. Wenn es erforderlich ist, sind diese Kinder zu belgeiten, damit sie ihre Familien schnellstmöglich wiedertreffen. Für alle anderen Kinder müssen ihre Situationen genauestens evaluiert werden, damit eine langfristige Lösung unter Berücksichtigung des übergeordneten Kindesinteresses in der Schweiz, in ihrem Herkunftsland oder einem Drittstaat gefunden werden kann.

c) harmonisierte Minimalstandards für die Unterbringung und Betreuung dieser unbegleiteten Minderjährigen miteinander abzustimmen.Die Mitglieder der ADEM stehen den Schweizer Behörden für einen Dialog im Hinblick auf eine Verbesserung der Unterstützung dieser Kinder zu Verfügung.

Kontakte für weiterführende Informationen:

Für den SSI: Frau Elodie Antony, Projektverantwortliche (022 731 67 00; ssi-ea@ssiss.ch)

Für Tdh: Frau Fouzia Rossier, Verantwortliche Plaidoyer Kinderrechte (079 321 72 57; fouzia.rossier@tdh.ch)

Für IDE: Frau Aline Sermet, wissenschaftliche Mitarbeiterin (027 205 73 03; aline.sermet@childsrights.org)

Für die SFH: Herr Constantin Hruschka, Leiter Protection (031 370 75 38; constantin.hruschka@fluechtlingshilfe.ch)

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1 Allianz für die Rechte der Migrantenkinder (ADEM) www.fluechtlingskinder.ch . Aktuelle Mitglieder : Schweizerische Stiftung des Internationalen Sozialdienstes (SSI), Terre des hommes – Kinderhilfe weltweit (TdH), Lausanne, Internationales Institut der Kinderrechte(IDE), Schweizerische Flüchtlingshilfe (SFH).

2 UNO-Kinderrechtskonvention

3 http://principlesforcom.jimdo.com/