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Meine Ankunft in der Schweiz

Wenn du bei deiner Ankunft in der Schweiz

  • unter 18 Jahre alt bist und
  • dich ohne deine Eltern und ohne sonstige sorgeberechtigte Person hier aufhältst,

dann giltst du nach Schweizer Recht als unbegleitete(r) Minderjährige(r), oft auch MNA genannt, d.h. als Kind oder Jugendlicher, der ohne Begleitung einer rechtlich für dich verantwortlichen Person in der Schweiz lebt. Du giltst auch als unbegleitet, wenn du mit Personen in die Schweiz gereist bist, die nicht deine Eltern oder rechtlichen Vertreter sind, wie zum Beispiel deine Onkel oder Tanten, Cousins oder Brüder und Schwestern.

Damit du das Recht hast, in der Schweiz zu bleiben, brauchst du eine Aufenthaltsbewilligung. Es ist wichtig, dass du mit einer erwachsenen Person darüber sprichst, welche die schweizerischen Gesetze kennt und dir die nötigen Informationen geben kann. Folgende Personen können dir dabei helfen:

  • Ein Anwalt
  • Die Mitarbeitenden des Beratungdienstes für Migranten in deinem Wohnkanton. Siehe "Wer kann mir helfen?"
  • Deine Vertrauensperson (Person, die dir bei deiner Ankunft in der Schweiz in deinem Asylverfahren beistehen soll),
  • Dein Beistand (der dich in deinem Asylverfahren unterstützen soll, wenn es darum geht, deinen Aufenthaltskanton zu bestimmen).