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Illegalität

Mehrere tausend Kinder und Jugendliche leben - allein oder mit ihrer Familie - ohne Rechtsstatus in der Schweiz.

Wer sind die jugendlichen Sans-Papiers?

"Begleitete" jugendliche Sans-Papiers sind Kinder von Einwanderern ohne Aufenthaltsbewilligung, von abgewiesenen Asylsuchenden oder europäischen Staatsangehörigen, denen der Familiennachzug verweigert wurde. Bei den "unbegleiteten" minderjährigen Sans-Papiers handelt es sich um Kinder, die kein Asylgesuch gestellt und keine Aufenthaltsbewilligung beantragt haben oder um Kinder, auf deren Gesuch nicht eingetreten wird oder deren Asylgesuch abgewiesen wurde.

Einige Zahlen

Das Ausmass der illegalen Migration ist nur schwer zu erfassen, aber in verschiedenen Berichten - z.B. in der im Jahr 2010 realisierten Studie der Eidgenössischen Migrationskommission (EKM) oder in der Studie von 2015 über die Sans-Papiers in der Schweiz - liest man Schätzungen über die Anzahl Personen, die sich ohne Rechtsstatus in der Schweiz aufhalten. Genauso schwer einzuschätzen ist die Zahl der Kinder, die ohne Rechtstatus in der Schweiz leben. Die Studie aus dem Jahr 2015, basierend auf zahlreichen Expertengesprächen, kommt zum Schluss, dass rund 12% der Sans-Papiers minderjährig sind.

Junge Menschen in der Illegalität

Das Phänomen der Illegalität ist äusserst besorgniserregend, denn junge Menschen, die kein Asylgesuch stellen oder deren Gesuch abgewiesen wird, können nicht von den Schutzmassnahmen profitieren, die für jugendliche Asylsuchende eingerichtet wurden.

Bildung und Gesundheit

Jugendliche Sans-Papiers haben dasselbe Recht auf eine schulische Ausbildung wie einheimische Kinder. Nach Abschluss der obligatorischen Schulzeit ist es ihnen jedoch oft nicht möglich, eine weiterführende Ausbildung zu beginnen - ein Problem, das landesweit intensiv diskutiert wird. In den letzten Jahren wurden Stimmen laut, die jugendlichen Sans-Papiers im Rahmen der Motion Barthassat den Zugang zu einer Berufslehre ermöglichen wollen. Aufgrund der Verabschiedung dieser Motion im März 2010 änderte der Bundesrat am 7. Dezember 2012 den Artikel 30a der Verordnung über Zulassung, Aufenthalt und Erwerbstätigkeit (VZAE) vor, um die besonderen Voraussetzungen zur Regelung des Aufenthaltes von Jugendlichen ohne gesetzlichen Status während der Dauer ihrer Berufslehre festzuhalten.

Seit dem 1. Februar 2013 können junge Sans-Papiers unter gewissen kumulativen Voraussetzungen eine Berufslehre antreten:

  • Der Jugendliche hat die Schule während mindestens 5 Jahren in der Schweiz besucht
  • Das Gesuch muss innerhalb von 12 Monaten nach Schulabschluss eingereicht werden
  • Die zuständige kantonale Behörde hat das Gesuch eines Arbeitgebers erhalten, welcher die betroffene Person einstellen will
  • Der Jugendliche ist gut integriert und respektiert die Rechtsordnung
  • Der Jugendliche muss die Identität offen legen.

Aber auch wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, gibt es keine Garantie für eine Aufenthaltsbewilligung. Durch die Offenlegung ihrer Identität gehen die jungen Sans-Papiers und ihre Familie das Risiko ein, im Falle einer Ablehnung des Gesuchs weggewiesen zu werden. Deshalb ist es wichtig, dieses Risiko mit den zuständigen Diensten sorgfältig einzuschätzen.

Die Eidgenössische Migrationskommission (EKM) gab zu diesem Thema eine Anleitung mit Informationen für junge Sans-Papiers und ihre Familie wie auch für Arbeitgeber heraus. Zur Anleitung: Berufslehre für Sans-Papiers.

Quelle: Eidgenössische Migrationskommission - Rubrik "Sans-Papiers"

Gesundheit

Gesundheit ist ein grundlegendes Menschenrecht. Jeder Mensch hat ungeachtet seiner Situation Anspruch auf medizinische Versorgung. In den 2000er Jahren wurden in verschiedenen Städten ambulante Dienste oder Beratungsstellen für die Gesundheitsversorgung von Menschen ohne gesetzlichen Status eröffnet, einige unter ihnen speziell für Kinder und Jugendliche. Trotzdem verzichten auch heute noch viele Menschen ohne Aufenthaltsbewilligung auf eine ärztliche Behandlung - um Kosten zu vermeiden oder aus Angst, entdeckt zu werden, und es ist daher äusserst wichtig, diese Bevölkerungsgruppe über ihr Recht auf Gesundheit zu informieren.

Unterstützung

Informationsplattform, Kampagnen und Projekte zugunsten der Sans-Papier in der Schweiz: www.sans-papiers.ch