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MEDIENMITTEILUNG - Zürich, 25. Oktober 2018

Veränderungen in der Betreuung junger Geflüchteter im Widerspruch zu den Kinderrechten

Die Allianz für die Rechte der Migrantenkinder (ADEM) ist besorgt über die jüngsten Änderungen in der Betreuung unbegleiteter Minderjähriger (MNA) in der Schweiz als Folge des Rückgangs ankommender MNA. Diese Änderungen verletzen die Verpflichtungen der Schweiz aus der UN-Kinderrechtskonvention (KRK).

Die kantonale Situationsanalyse des Internationalen Sozialdienstes Schweiz zeigt, dass die Anstrengungen der Kantone in den Jahren 2015 und 2016 stagnieren oder eingestellt werden. Die Rückschritte in manchen Kantonen führen zu einer MNA-Betreuung, welche den Grundprinzipien der Kinderrechtskonvention widerspricht:

Verschlechterung der Betreuung junger Geflüchteter

Die Schliessung von MNA-Unterkünften in 10 Kantonen führt teilweise zur Unterbringung von Minderjährigen in Asylzentren für Erwachsene. Diese Unterbringungsform wird dem Kindeswohl nicht gerecht. Viele dieser MNA-Unterkünfte wurden erst vor 1-2 Jahren eröffnet. Es kommt also zu häufigen Verschiebungen der MNA von einem Unterbringungsort zum nächsten. Betreuungskontinuität wird verunmöglicht und es kommt zu häufigen Wechsel der Schulen und Freizeitangeboten. Diese Instabilität beeinträchtigt das Kindeswohl stark. Die ADEM kritisiert ausserdem die Beendigung von Initiativen zur Integrationsförderung dieser Jugendlichen, Budgetkürzungen bei der MNA-Unterbringung und den Abbruch der Begleitung von MNA beim Erreichen der Volljährigkeit in einigen Kantonen.

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